CALLIGRAPHY 360° RAHMENVERTRAG

Präambel

  1. CCC ist Rechte-Inhaber an Marken, Patenten und eingetragenen Designs an dem Calligraphen (Vertragsschutzrechte), den die Kunden von CCC im Abo System nutzen können.
  2. Der Lizenznehmer möchte den Calligraphen einsetzen. Sämtliche im Rahmen der dieses Vertrags überreichte Calligraphen verbleiben im Eigentum der CCC und werden für die Dauer des Vertrags dem Lizenznehmen als Leihgabe zur Verfügung gestellt.
  3. Dieser Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen CCC und dem Lizenznehmer. Innerhalb des Rahmenvertrags kann der Lizenznehmer flexibel für jede(n) Mitarbeitender(in) die Nutzung eines Calligraphen vereinbaren.
    Jede(r) von CCC ausgebildete und angemeldete Mitarbeiter(in) des Lizenznehmers erhält einen eignen Zugang zur calligraphy cut Digital Academy und einen eigenen Calligraphen auf Leihbasis.

I. Vertragsgegenstand-Nutzungsrechte

  1. Mit Vertragsschluss erhält der Lizenznehmer für jede(n) angemeldeten Mitarbeiter(in) eine kostenpflichtige Starterbox, bestehend aus diversen, notwendigen Zubehörmaterialien, einem Calligraphen als Leihgabe und den Zugang zur calligraphy cut Digital Academy. CCC behält sich vor, die Preise nach vorheriger Ankündigung zu ändern.
  2. Die calligraphy cut Academy beinhaltet sämtliches Schulungsmaterial, welches zum Training und für die Vorbereitung zur calligraphy cut BlackStar Prüfung benötigt wird. Der Calligraph darf am Kunden nur von Stylisten eingesetzt werden, die mindestens eine der in diesem Vertrag beschriebenen Prüfungen erfolgreich absolviert haben. Das durch diese Zertifizierung erlangte Recht zur Nutzung des Calligraphen ist nicht übertragbar.
  3. Spätestens 2 Monate nach Erhalt des Zugangs zur calligraphy cut Digital Academy muss eine Anmeldung zur Prüfung erfolgen.
  1. Für jede Betriebsstätte, in der wenigstens ein(e) calligraphy cut zertifizierte(r) Mitarbeiter(in) angestellt ist, erhält der Lizenznehmer das nicht übertragbare Recht, die calligraphy cut Werbemittel und die Vertragsschutzrechte zu nutzen und den Calligraphen in der Betriebstätte des Lizenznehmers durch den zertifizierten Stylisten benutzen zu lassen.
  1. Der Lizenznehmer kann für jede(n) Mitarbeiter(in) nach bestandener „BlackStar“ Prüfung, sowie nach dessen Teilnahme an dem BlackStar II Seminar und Absolvierung von mindestens 100 calligraphy cut Haarschnitten, ein aufpreispflichtiges „SilverStar Aufbauseminar buchen. Nach bestandener „SilverStar“ Prüfung wird der schwarze Calligraph gegen einen silbernen Calligraphen als Leihgabe ausgetauscht.
  1. Der Lizenznehmer kann für jede(n) in der Mitarbeiter – Anmeldung angemeldete(n) Mitarbeiter(In) nach bestandener „SilverStar“ Prüfung ein aufpreispflichtiges „GoldStar Aufbauseminar buchen. Nach bestandener „GoldStar“ Prüfung wird der silberne Calligraph gegen einen goldenen Calligraphen als Leihgabe ausgetauscht.
  2. Der Lizenznehmer erkennt sämtliche im Zusammenhang mit calligraphy cut bestehenden Urheberrechte (wie Schulungs- und Marketingkonzepte, Unterlagen, Marketingtools und Medien), sowie die Vertragsschutzrechte der CCC an.
  3. Voraussetzung für das Recht, den Calligraphen zu benutzen, und das Marketing-Material zu verwenden, ist die Bezahlung der monatlichen Gebühr(en) gemäß Ziffer II.

II. Monatlichen Lizenz Gebühren

  1. Für jede(n) angemeldeten Mitarbeiter(in) beginnt mit Bestehen der BlackStar Prüfung die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Zahlung der monatlichen Lizenz Gebühr, deren Höhe sich aus der CCC-Preisliste ergibt. Die Gebühr ist jeweils zum 3.Kalendertag eines Monats zur Zahlung fällig. CCC behält sich vor, die Preise nach vorheriger Ankündigung zu ändern.
  1. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass sämtliche Gebühren mit Bankeinzug per SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren abgebucht werden. Das SEPA Lastschriftverfahren-Mandat erteilt der Lizenznehmer mit dem Abschluss dieses Vertrags.

III. Marketing

  1. Der Lizenznehmer wird CCC zweimal im Kalenderjahr bei Marketing-Aktionen unterstützen, z.B. bei der Einlösung von Gutscheinen, die für einen calligraphy cut ausgegeben werden.
  1. Der Friseursalon des Lizenznehmers wird im Salonfinder auf der calligraphy cut Website samt Status geführt. Beide Parteien sind stets um einen möglichst aktuellen Stand bemüht.

IV. Qualitätskontrolle

Der Lizenznehmer hat den Calligraphen in der von CCC vorgegebenen und durch die Schulungsmaßnahme vermittelten handwerklichen Qualität anzuwenden; der Calligraph ist in einwandfreiem Zustand zu halten.

CCC darf die Anwendung der Calligraphen beim Lizenznehmer überprüfen und bei erheblichen Mängeln die weitere Benutzung untersagen. Maßgeblich für die Qualitätskontrolle sind auch Beschwerden von Kunden des Lizenznehmers.

Der Lizenznehmer stellt CCC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Anwendung des Calligraphen beruhen. Ferner stellt der Lizenznehmer CCC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Werbebehauptungen des Lizenznehmers über das CCC Geschäftskonzept und dessen Bestandteilen beruhen.

V. Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine elektronische Signatur ist ausreichend.

Er kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Die Abmeldung sämtlicher Mitarbeiter(innen) zu diesem Vertrag gilt als Kündigung des Rahmenvertrages. Der Zugang der entsprechend mit den Daten sämtlicher ausscheidenden Mitarbeiter(innen) ausgefüllten Abmeldung(en) bei CCC ersetzt die Kündigungserklärung. Die Kündigung des Lizenznehmers wird erst wirksam, wenn der Lizenznehmer sämtliche Calligraphen kostenfrei an CCC zurückgesandt hat und der Empfang bestätigt ist.

Der Vertrag endet zum Ende des Monats, wenn sämtliche Calligraphen bis spätestens zum 10. Werktag des Folgemonats bei CCC eingegangen sind und der Zugang bestätigt ist.

Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Kommt der Lizenznehmer mit seiner Zahlung nach Ziffer II.1. in Verzug, so ist dies ebenfalls als Kündigung anzusehen. Ein Verzug von 3 Monaten ersetzt die schriftliche Kündigungserklärung und entspricht einer Kündigung zum Ende des darauffolgenden Monats.

Mit Beendigung des Rahmenvertrages muss der Lizenznehmer sämtliche an ihn als Leihgabe übergebene Calligraphen kostenfrei an CCC zurücksenden. Damit enden sämtliche Nutzungsrechte des Lizenznehmers an den Vertragsschutzrechten sowie sonstige Rechte des Lizenznehmers aus diesem Vertrag. Der Lizenznehmer darf die CCC Werbemittel, Marketingtools und Medien nicht mehr benutzen, muss jeden online-Hinweis auf CCC löschen und darf die Marken von CCC nicht mehr verwenden.

Die Abmeldung eines(r) Mitarbeiters(in) durch den Lizenznehmer ist ebenfalls jederzeit zum Monatsende zulässig. Die Abmeldung wird wirksam, sobald der geliehene Calligraph des(r) jeweils abgemeldeten Mitarbeiters(in) kostenfrei an CCC zurückgesendet und der Empfang bestätigt ist. Damit erlischt das Recht dieses(r) Mitarbeiters(in) zur Nutzung des Calligraphen und der Schulungsunterlagen und -Materialien. Die Rechte und Pflichten in Bezug auf den/die verbleibenden Mitarbeiter(in) bleiben bestehen.

VI. Schadenspauschale bei schädlichem Verhalten

  1. CCC wird sich gegenüber dem Lizenznehmer stets als kulanter Geschäftspartner verhalten und Rücksicht auf den jeweiligen Einzelfall nehmen.
  2. Sofern die Anmeldung zur BlackStar Prüfung jedes(r) angemeldeten Mitarbeiters(in) nicht innerhalb von spätestens 2 Monaten nach Zugang zur Digital Academy, sowie nach zweimaliger Erinnerung erfolgt, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Calligraphen aus der StarterBox kostenfrei an CCC zurückzusenden. Kommt er der Rücksende-Verpflichtung auch nach zweimaliger Erinnerung nicht nach, wird der Calligraph als gestohlen gemeldet und es entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.000 Euro.
  1. Stellt der Lizenznehmer seine monatliche Zahlung ein und kommt seiner Pflicht nicht nach, den Calligraphen mit Vertragsbeendigung fristgerecht zurückzusenden, und die Nutzungshandlungen gem. Ziffer I. dieses Vertrages zu beenden, so hat er für jeden angefangenen Monat der unerlaubten Fortsetzung der Nutzung einen pauschalen Schadenersatz in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zu bezahlen.
  1. Sollte der Calligraph einen Defekt aufweisen, wird er durch CCC kostenlos ausgetauscht. Sofern es sich um eine offensichtlich mutwillige Beschädigung des Calligraphen handelt, behält sich CCC vor, eine Austauschpauschale in Höhe von 500 Euro zu berechnen.
  1. Sollte der Calligraph dem Lizenznehmer unwiederbringlich abhandengekommen sein, hat CCC einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro.

VII. Keine Übertragbarkeit

Der Lizenznehmer darf calligraphy cut ausschließlich an Betriebsstätten bewerben, an denen mindestens ein(e) von CCC zertifizierte(r) Mitarbeiter(in) arbeitet.

Der Lizenznehmer darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen, oder in eine Gesellschaft eingebringen, und/oder Unterlizenzen erteilen.

VIII. Schriftform

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.

IX. Gerichtsstand / Rechtswahl

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder in Bezug auf die Erfüllung dieses Vertrages einschließlich deliktischer Haftung ist, sofern der Lizenznehmer Vollkaufmann ist, der Sitz von CCC.

Für alle anderen Vertragspartner gilt die gesetzliche Regelung nach § 13 ZPO.

X. Sonstiges

Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Vertragslücke.