CALLIGRAPHY 360° RAHMENVERTRAG

calligraphy cut 360° Rahmenvertrag (Letztes update: 29.09.2023)

 

Präambel

  1. The Calligraphy Cut Company GmbH (im Folgenden „CCC“) als Lizenzgeber ist Rechte-Inhaber von Marken, Patenten und eingetragenen Designs an dem Calligraphen (Vertragsschutzrechte), den die Kunden von CCC im Mietsystem nutzen können.
  2. Der Lizenznehmer möchte den Calligraphen einsetzen. Sämtliche im Rahmen dieses Vertrags überreichte Calligraphen verbleiben im Eigentum der CCC und werden für die Dauer des Vertrags dem Lizenznehmer als Leihgabe zur Verfügung gestellt.
  3. Dieser Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen CCC und dem Lizenznehmer. Innerhalb des Rahmenvertrags kann der Lizenznehmer jede einzeln erworbene Lizenz einzelnen Mitarbeitenden die Nutzung eines Calligraphen zuweisen. Für jede erworbene Lizenz steht ein Zugang zur Online-Academy zur Verfügung, den der zugewiesene Mitarbeiter nutzen kann.

I. Vertragsgegenstand-Nutzungsrechte

  1. Mit Vertragsschluss erhält der Lizenznehmer für jede erworbene Lizenz einen Calligraphen als Leihgabe und den Zugang zur calligraphy cut Digital Academy. Außerdem kann er ein kostenpflichtiges Welcome Kit bestehend aus diversen, notwendigen Zubehörmaterialien für die Ausbildung erwerben.
  2. Die calligraphy cut Digital Academy beinhaltet zum Start sämtliches Schulungsmaterial, welches zum Training und für die Vorbereitung zur calligraphy cut BlackStar Prüfung benötigt wird. Der Zugang wird mit Vertragsabschluss freigeschaltet.
  3. Der Calligraph darf am Kunden nur von geschulten Stylisten eingesetzt werden
  4. Spätestens 4 Wochen nach Erhalt des Zugangs zur calligraphy cut Digital Academy sollte eine Anmeldung zur Zertifizierungsprüfung erfolgen.
  5. Für jeden Salon, in der wenigstens ein(e) angemeldete(r) und calligraphy cut zertifizierte(r) Mitarbeiter(in) angestellt ist, erhält der Lizenznehmer das nicht übertragbare Recht, die calligraphy cut Werbemittel und die Vertragsschutzrechte zu nutzen und den Calligraphen in den Salons des Lizenznehmers durch den zertifizierten Stylisten benutzen zu lassen.
  6. Der Lizenznehmer kann für jede(n) angemeldete(n) Mitarbeiter(in) nach bestandener „BlackStar“ Prüfung ein aufpreispflichtiges „SilverStar“ Aufbauseminar buchen und bekommt dann die entsprechenden Inhalte in unserer Calligraphy Cut Academy freigeschaltet. Nach bestandener „SilverStar“ Prüfung wird der schwarze Calligraph gegen einen silbernen Calligraphen als Leihgabe ausgetauscht.
  7. Der Lizenznehmer kann für jede(n) Mitarbeiter(in) nach bestandener „SilverStar“ Prüfung ein aufpreispflichtiges „GoldStar“ Aufbauseminar buchen. Nach bestandener „GoldStar“ Prüfung wird der silberne Calligraph gegen einen goldenen Calligraphen als Leihgabe ausgetauscht.
  8. Der Lizenznehmer darf darüber hinaus an regelmäßig stattfindenden, sogenannten Communityseminaren zu verschiedenen calligraphy cut relevanten Themen zu einem vergünstigten Preis teilnehmen. Die aktuellen Preise sind immer auf der CCC homepage ersichtlich.
  9. Der Lizenznehmer erkennt sämtliche im Zusammenhang mit calligraphy cut bestehenden Urheberrechte (wie Schulungs- und Marketingkonzepte, Unterlagen, Marketingtools und Medien), sowie die Vertragsschutzrechte der CCC an.
  10. Voraussetzung für das Recht, den Calligraphen zu benutzen, und das Marketing-Material zu verwenden, ist die Bezahlung der monatlichen Gebühr(en) gemäß Ziffer II.

    II. Monatlichen Lizenzgebühren

    1. Für jede erworbene Lizenz beginnt die Verpflichtung der Zahlung der monatlichen Lizenzgebühr als Mitgliedsbeitrag, deren Höhe sich aus der jeweils aktuell gültigen CCC-Preisliste ergibt
    2. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass sämtliche Lizenzgebühren per Kreditkarte oder durch Bankeinzug per SEPA- Firmen-Lastschriftverfahren abgebucht werden. Das SEPA-Lastschriftverfahren-Mandat erteilt der Lizenznehmer mit dem Abschluss dieses Vertrags.

      III. Marketing

      1. Der Lizenznehmer wird CCC zweimal im Kalenderjahr bei Marketing-Aktionen unterstützen, z.B. bei der Einlösung von Gutscheinen, die für einen calligraphy cut ausgegeben werden.
      2. Der Friseursalon des Lizenznehmers wird im Salonfinder auf der calligraphy cut Website samt Zertifizierungsstatus der/des jeweiligen Stylisten geführt. Beide Parteien sind stets um einen möglichst aktuellen Stand bemüht.

        IV. Qualitätskontrolle

        1. Der Lizenznehmer hat den Calligraphen in der von CCC vorgegebenen und durch die Schulungsmaßnahme vermittelten handwerklichen Qualität anzuwenden; der Calligraph ist in einwandfreiem Zustand zu halten.
        2. CCC darf die Anwendung des Calligraphen beim Lizenznehmer überprüfen und bei erheblichen Mängeln die weitere Benutzung untersagen.
        3. Maßgeblich für die Qualitätskontrolle sind auch Beschwerden von Kunden des Lizenznehmers.
        4. Der Lizenznehmer stellt CCC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Anwendung des Calligraphen beruhen. Ferner stellt der Lizenznehmer CCC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Werbebehauptungen des Lizenznehmers über das CCC-Geschäftskonzept und dessen Standteilen beruhen.

        V. Vertragsdauer / Kündigung

        1. Der Vertrag beginnt mit Abschluss dieser Vereinbarung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
        2. Er kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Die Abmeldung jeder Lizenz muss separat aufgeführt werden. Die Kündigung einer einzelnen Lizenz des Lizenznehmers wird erst wirksam, wenn der Lizenznehmer den jeweiligen Calligraphen kostenfrei an CCC zurückgesandt hat und der Empfang bestätigt ist. Eine Kündigung aller Lizenzen gilt als Kündigung des Rahmenvertrages.
        3. Der Vertrag endet zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (bei monatlicher Zahlweise Ende des Monats, bei jährlicher Zahlweise Ende des Vertragsjahres), wenn sämtliche Calligraphen bis spätestens zum darauffolgenden 5. Werktag bei CCC eingegangen und der Zugang bestätigt ist.
        4. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
        5. Kommt der Lizenznehmer mit seiner Zahlung nach Ziffer II.1. in Verzug, so ist dies ebenfalls als Kündigung anzusehen. Ein Verzug von 3 Monatsraten bei monatlicher Zahlweise oder wenn bei jährlicher Zahlweise 2 Monate Verzug eingetreten ist, ersetzt die schriftliche Kündigungserklärung und entspricht einer Kündigung zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats. Der Lizenznehmer muss den Calligraphen in diesem Fall ebenso unverzüglich und kostenfrei an CCC zurücksenden.
        6. Mit Kündigung einer Lizenz erlischt das Recht dieser Lizenz zur Nutzung des Calligraphen und der Schulungsunterlagen und -materialien. Die Rechte und Pflichten in Bezug auf den/die verbleibenden Mitarbeiter(in) bleiben bestehen.
        7. Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages muss der Lizenznehmer sämtliche an ihn als Leihgabe übergebene Calligraphen kostenfrei an CCC zurücksenden. Damit enden sämtliche Nutzungsrechte des Lizenznehmers an den Vertragsschutzrechten sowie sonstige Rechte des Lizenznehmers aus diesem Vertrag. Der Lizenznehmer darf die CCC-Werbemittel, Marketingtools und Medien nicht mehr benutzen, muss jeden Online-Hinweis auf CCC löschen und darf die Marken von CCC nicht mehr verwenden.

        VI. Schadenspauschale bei schädlichem Verhalten

        1. CCC wird sich gegenüber dem Lizenznehmer stets als kulanter Geschäftspartner verhalten und Rücksicht auf den jeweiligen Einzelfall nehmen.
        2. Endet die Mitgliedschaft für einen Lizenznehmer verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Calligraphen kostenfrei an CCC zurückzusenden. Kommt er der Rücksende-Verpflichtung auch nach zweimaliger Erinnerung nicht nach, wird der Calligraph als gestohlen gemeldet und es entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.000 Euro.
        3. Stellt der Lizenznehmer seine monatliche Zahlung ein und kommt seiner Pflicht nicht nach, den Calligraphen mit Vertragsbeendigung fristgerecht zurückzusenden, und die Nutzungshandlungen gem. Ziffer I. dieses Vertrages zu beenden, so hat er für jeden angefangenen Monat der unerlaubten Fortsetzung der Nutzung einen pauschalen Schadenersatz in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zu bezahlen.
        4. Sollte der Calligraph einen Defekt aufweisen, wird er durch CCC kostenlos ausgetauscht. Sofern es sich um eine offensichtlich mutwillige Beschädigung des Calligraphen handelt, behält sich CCC vor, eine Austauschpauschale in Höhe von 500 Euro zu berechnen.
        5. Sollte der Calligraph dem Lizenznehmer unwiederbringlich abhandengekommen sein, hat CCC einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro.

          VII. Keine Übertragbarkeit

          1. Der Lizenznehmer darf calligraphy cut ausschließlich an Betriebsstätten bewerben, an denen mindestens ein(e) von CCC zertifizierte(r) Mitarbeiter(in) arbeitet.
          2. Der Lizenznehmer darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen, oder in eine Gesellschaft einbringen, und/oder Unterlizenzen erteilen.

          VIII. Schriftform

          1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses..

          IX. Gerichtsstand / Rechtswahl

          1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder in Bezug auf die Erfüllung dieses Vertrages einschließlich deliktischer Haftung ist, sofern der Lizenznehmer Vollkaufmann ist, der Sitz von CCC. Für alle anderen Vertragspartner gilt die gesetzliche Regelung nach § 13 ZPO.

          X. Sonstiges

          1. Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Vertragslücke.