CALLIGRAPHY 360° RAHMENVERTRAG

calligraphy cut 360° Rahmenvertrag (Letztes update: 26.05.2026)


 

Präambel

  1. Die The Calligraphy Cut Company GmbH (im Folgenden „CCC“) ist als Lizenzgeberin Inhaberin von Marken, Patenten und eingetragenen Designs an dem Calligraphen (im Folgenden „Vertragsschutzrechte“), den die Kunden von CCC im Mietsystem nutzen können.
  2. Der Lizenznehmer möchte den Calligraphen einsetzen. Sämtliche im Rahmen dieses Vertrags überlassenen Calligraphen verbleiben im Eigentum der CCC und werden dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertrags leihweise zur Verfügung gestellt.
  3. Dieser Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen CCC und dem Lizenznehmer. Innerhalb des Rahmenvertrags kann der Lizenznehmer jede einzeln erworbene Lizenz einzelnen Mitarbeitenden zur Nutzung eines Calligraphen zuweisen. Für jede erworbene Lizenz steht ein Zugang zur Online-Academy zur Verfügung, den der zugewiesene Mitarbeiter nutzen kann.

I. Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft, Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen CCC und dem Lizenznehmer über die Überlassung von Calligraphen, die Nutzung der calligraphy cut Digital Academy sowie über sämtliche unter Ziffer V genannten Zusatzleistungen. Sie werden mit Vertragsschluss in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Lizenznehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CCC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  3. CCC schließt diesen Vertrag ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Lizenznehmer versichert mit Vertragsschluss, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen.
  4. Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots durch CCC bzw. durch Freischaltung des Zugangs zur Digital Academy zustande.

II. Vertragsgegenstand und Nutzungsrechte

  1. Mit Vertragsschluss erhält der Lizenznehmer für jede erworbene Lizenz einen Calligraphen als Leihgabe und den Zugang zur calligraphy cut Digital Academy. Außerdem kann er ein kostenpflichtiges Welcome Kit, bestehend aus den für die Ausbildung notwendigen Zubehörmaterialien, erwerben.
  2. Die calligraphy cut Digital Academy enthält zum Start sämtliches Schulungsmaterial, das zum Training und zur Vorbereitung auf die calligraphy cut BlackStar Prüfung benötigt wird. Der Zugang wird mit Vertragsabschluss freigeschaltet.
  3. Der Calligraph darf am Kunden nur von geschulten und zertifizierten Stylisten eingesetzt werden.
  4. Spätestens vier Wochen nach Erhalt des Zugangs zur Digital Academy sollte eine Anmeldung zur Zertifizierung erfolgen.
  5. Für jeden Salon, in dem mindestens ein angemeldeter und calligraphy cut zertifizierter Mitarbeiter angestellt ist, erhält der Lizenznehmer das nicht übertragbare Recht, die calligraphy cut Werbemittel und die Vertragsschutzrechte zu nutzen und den Calligraphen in den Salons des Lizenznehmers durch den zertifizierten Stylisten benutzen zu lassen.
  6. Der Lizenznehmer kann für jeden angemeldeten Mitarbeiter nach bestandener BlackStar Zertifizierung ein aufpreispflichtiges SilverStar Aufbauseminar buchen und erhält dann die entsprechenden Inhalte in der calligraphy cut Academy freigeschaltet. Nach bestandener SilverStar Zertifizierung erhält der Lizenznehmer als Anerkennung des neuen Status einen silbernen Griff.
  7. Der Lizenznehmer kann für jeden Mitarbeiter nach bestandener SilverStar Prüfung ein aufpreispflichtiges GoldStar Aufbauseminar buchen. Nach bestandener GoldStar Prüfung wird der silberne Calligraph gegen einen goldenen Calligraphen als Leihgabe ausgetauscht.
  8. Der Lizenznehmer darf darüber hinaus an regelmäßig stattfindenden Communityseminaren zu verschiedenen calligraphy cut relevanten Themen zu vergünstigten Preisen teilnehmen. Die aktuellen Preise sind auf der Website von CCC ersichtlich.
  9. Der Lizenznehmer erkennt sämtliche im Zusammenhang mit calligraphy cut bestehenden Urheberrechte (insbesondere an Schulungs- und Marketingkonzepten, Unterlagen, Marketingtools und Medien) sowie die Vertragsschutzrechte der CCC an. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind einfach, nicht übertragbar und auf die Dauer des Vertrags beschränkt.
  10. Voraussetzung für das Recht, den Calligraphen zu benutzen und das Marketing-Material zu verwenden, ist die fristgerechte Zahlung der Lizenzgebühren gemäß Ziffer III.

III. Lizenzmodelle und Lizenzgebühren

  1. Für jede erworbene Lizenz beginnt mit Vertragsschluss die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr. Der Lizenznehmer kann, soweit von CCC angeboten und bestätigt, zwischen einer Monatsmitgliedschaft, einer Jahresmitgliedschaft oder einer Lifetime-Mitgliedschaft wählen.
  2. Für Neuverträge und Bestandsverträge gelten ab dem 01.06.2026 die folgenden Lizenzgebühren:
  1. Monatsmitgliedschaft: 69,90 Euro pro Lizenz und Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Jahresmitgliedschaft: 769,00 Euro pro Lizenz und Jahr zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Jahresmitgliedschaft entspricht dem Modell „11 + 1“; der Lizenznehmer zahlt elf Monatsbeträge, der zwölfte Monat wird nicht gesondert berechnet.
  3. Lifetime-Mitgliedschaft: Die Konditionen der Lifetime-Mitgliedschaft bleiben von der Preisanpassung zum 01.06.2026 unberührt. Maßgeblich sind die bei Abschluss der jeweiligen Lifetime-Mitgliedschaft vereinbarten Konditionen.
  1. Bereits laufende Jahresmitgliedschaften bleiben bis zum Ende des jeweils aktuellen Abrechnungszeitraums zu den bei Beginn dieses Abrechnungszeitraums vereinbarten Konditionen bestehen. Die neuen Konditionen gelten für Jahresmitgliedschaften erst ab dem jeweils nächsten Abrechnungszeitraum, sofern der Lizenznehmer nicht nach Maßgabe von Ziffer IV kündigt.
  2. Lizenznehmer, die bis einschließlich 31.05.2026 wirksam vom Monatsmodell in das Jahresmodell wechseln, können die bis dahin geltenden Konditionen für einen weiteren Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten sichern. Der Wechsel bedarf der Bestätigung durch CCC. Nach Ablauf dieses zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums gelten die dann wirksam vereinbarten oder nach Maßgabe von Ziffer IV angepassten Konditionen.
  3. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

IV. Preisanpassung

  1. CCC ist berechtigt, die Lizenzgebühren für die Monats- und Jahresmitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, insbesondere zum Ausgleich von Änderungen der Kosten für die Bereitstellung der Leistungen (z. B. Personal-, Material-, Energie- und Lizenzkosten sowie gesetzlich oder behördlich veranlasste Belastungen). Die Lifetime-Mitgliedschaft ist von Preisanpassungen ausgenommen.
  2. Bei der Anpassung berücksichtigt CCC sowohl kostensteigernde als auch kostensenkende Umstände. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und dient nicht dazu, eine über die Kostenentwicklung hinausgehende zusätzliche Gewinnmarge zu erzielen. Sinken die maßgeblichen Kosten, ist CCC zu einer entsprechenden Senkung verpflichtet.
  3. CCC kündigt eine Anpassung dem Lizenznehmer mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Die Ankündigung benennt die neue Gebühr und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
  4. Ist der Lizenznehmer mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bzw. die betroffene(n) Lizenz(en) bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen. Hierauf wird CCC in der Ankündigung gesondert hinweisen. Kündigt der Lizenznehmer nicht, gilt die Anpassung als angenommen.
  5. Preise für Zusatzleistungen nach Ziffer V richten sich nach den auf der Internetseite von CCC zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung bzw. Buchung ausgewiesenen Preisen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine bereits verbindlich bestellte oder gebuchte Leistung bleibt von späteren Preisänderungen unberührt.
  6. Die Preisanpassung zum 01.06.2026 betrifft ausschließlich die Monatsmitgliedschaft und die Jahresmitgliedschaft. Die Lifetime-Mitgliedschaft bleibt hiervon unberührt. Das Sonderkündigungsrecht nach dieser Ziffer IV bleibt unberührt.

V. Zusatzleistungen: Käufe und Buchungen

  1. Neben den Lizenzen nach Ziffer III kann der Lizenznehmer kostenpflichtige Zusatzleistungen erwerben bzw. buchen, insbesondere das Welcome Kit und weiteres Equipment/Zubehör (Kauf) sowie Zertifizierungen, SilverStar- und GoldStar-Aufbauseminare, Communityseminare und Events (Buchung von Leistungen).
  2. Preise und Leistungsinhalte der Zusatzleistungen richten sich nach den auf der Internetseite von CCC zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Buchung ausgewiesenen Angaben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bestellungen und Buchungen sind mit Bestätigung durch CCC verbindlich.
  3. Bei Kaufgegenständen (z. B. Welcome Kit, Equipment) bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der CCC (Eigentumsvorbehalt). Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Gebuchte Zertifizierungen, Seminare und Events sind nutzungs- bzw. teilnehmerbezogen und nicht auf Dritte außerhalb des Betriebs des Lizenznehmers übertragbar. Für Stornierung und Umbuchung gilt: Eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung ist bis 14 Tage vor dem Termin möglich; danach kann CCC eine angemessene Ausfallpauschale berechnen. Ein Ersatzteilnehmer aus demselben Betrieb des Lizenznehmers kann bis zum Terminbeginn benannt werden. Bei krankheitsbedingter Verhinderung gegen Nachweis wird kostenfrei umgebucht. CCC kann einen Termin bei Nichterreichen einer angekündigten Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund absagen; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Ergänzende Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die vor der Buchung einbezogen wird.

VI. Ratenzahlung

  1. Für Käufe und Buchungen von Zusatzleistungen nach Ziffer V kann der Lizenznehmer ab dem jeweils genannten Mindestbestellwert eine Ratenzahlung wählen. Für Lizenzgebühren nach Ziffer III ist eine Ratenzahlung ausgeschlossen.
  2. Die Ratenzahlung steht nicht zur Verfügung für Verbraucher (§ 13 BGB) sowie für natürliche Personen, die den Vertrag zur erstmaligen Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit schließen (Existenzgründer i.S.d. § 513 BGB), soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden. In diesen Fällen kann CCC die Ratenzahlung ablehnen und auf Einmalzahlung oder Vorkasse verweisen.
  3. Es gelten die folgenden Ratenzahlungsoptionen:

Option

Raten

Aufschlag p.a.

Mindestbestellwert

1. Rate fällig

50 % Anzahlung, Restbetrag in 3 Raten

3

0,0 %

1.000 €

sofort

Zahlbar in 3 Raten

3

3,0 %

1.000 €

sofort

Zahlbar in 6 Raten

6

6,0 %

3.000 €

sofort

Zahlbar in 12 Raten

12

12,0 %

5.000 €

nach 1 Monat

Die angegebenen Aufschläge verstehen sich p.a. und werden zeitanteilig entsprechend der gewählten Ratenlaufzeit auf den Nettobestellwert berechnet. Bei 6 Raten und 6,0 % p.a. beträgt der rechnerische Aufschlag für sechs Monate daher 3,0 % des Nettobestellwerts.

  1. Der angegebene Aufschlag ist ein Jahresaufschlag („p.a.“). Er wird zeitanteilig entsprechend der jeweiligen Ratenlaufzeit auf den Nettobestellwert berechnet und auf die Raten verteilt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Buchung in diesen AGB enthaltene Ratenzahlungstabelle bzw. eine im Bestellprozess ausdrücklich ausgewiesene und vom Lizenznehmer bestätigte abweichende Ratenzahlungsoption.
  2. Die Raten werden gemäß Ziffer VII eingezogen. Bei Auswahl der Option „50 % Anzahlung“ ist die Anzahlung sofort mit Vertragsschluss fällig; der Restbetrag wird in drei gleichen Raten ohne Aufschlag eingezogen.
  3. Gerät der Lizenznehmer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. CCC kann in diesem Fall bei gebuchten Leistungen den Zugang bis zur vollständigen Zahlung sperren; ein bestehender Eigentumsvorbehalt nach Ziffer V bleibt unberührt.

VII. Zahlungsmodalitäten, SEPA-Lastschrift, Verzug

  1. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass sämtliche Lizenzgebühren sowie fällige Beträge aus Käufen und Buchungen per Kreditkarte oder per SEPA-Firmenlastschrift eingezogen werden. Das SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt der Lizenznehmer mit Abschluss dieses Vertrags.
  2. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) einer Lastschrift wird auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt. Diese verkürzte Frist wird zusätzlich im SEPA-Firmenlastschriftmandat ausgewiesen. Bei wiederkehrenden Lizenzgebühren erfolgt der Einzug zu einem festen, dem Lizenznehmer vorab mitgeteilten Einzugstag; bei Raten gilt der jeweilige Ratenplan als Ankündigung.
  3. Der Lizenznehmer hat für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die durch eine vom Lizenznehmer zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt der Lizenznehmer.
  4. Gerät der Lizenznehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist CCC berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

VIII. Marketing

  1. Der Lizenznehmer wird CCC zweimal im Kalenderjahr bei Marketing-Aktionen unterstützen, z. B. bei der Einlösung von Gutscheinen, die für einen calligraphy cut ausgegeben werden.
  2. Der Friseursalon des Lizenznehmers wird im Salonfinder auf der calligraphy cut Website samt Zertifizierungsstatus der jeweiligen Stylisten geführt. Beide Parteien sind um einen möglichst aktuellen Stand bemüht. Der Lizenznehmer kann der Aufnahme in den Salonfinder jederzeit in Textform widersprechen.

IX. Qualitätskontrolle und Freistellung

  1. Der Lizenznehmer hat den Calligraphen in der von CCC vorgegebenen und durch die Schulungsmaßnahme vermittelten handwerklichen Qualität anzuwenden; der Calligraph ist in einwandfreiem Zustand zu halten.
  2. CCC darf die Anwendung des Calligraphen beim Lizenznehmer überprüfen und bei erheblichen Mängeln die weitere Benutzung untersagen.
  3. Maßgeblich für die Qualitätskontrolle sind auch Beschwerden von Kunden des Lizenznehmers.
  4. Der Lizenznehmer stellt CCC von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Lizenznehmer zu vertretenden fehlerhaften Anwendung des Calligraphen oder auf eigenen Werbebehauptungen des Lizenznehmers über das CCC-Geschäftskonzept beruhen. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf einem Mangel des Calligraphen oder einer sonstigen von CCC zu vertretenden Ursache beruhen.
  5. CCC wird den Lizenznehmer über geltend gemachte Drittansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Anerkenntnisse oder Vergleiche, die einen Freistellungsanspruch gegen den Lizenznehmer begründen oder erhöhen, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Lizenznehmer, es sei denn, es besteht Gefahr im Verzug.

X. Eigentum am Calligraphen, Gewährleistung und Haftung

  1. Der Calligraph wird leihweise überlassen und verbleibt im Eigentum der CCC. Die nachfolgende Haftungsregelung gilt, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Überlassung des Calligraphen, der Digital Academy und den Zusatzleistungen. Das gesetzliche Haftungsprivileg des Verleihers nach §§ 598 ff. BGB, insbesondere § 599 BGB, bleibt zugunsten der CCC unberührt.
  2. CCC haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von CCC, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CCC nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Eine darüber hinausgehende Haftung von CCC ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der CCC.

XI. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit Abschluss dieser Vereinbarung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Abmeldung jeder Lizenz ist gesondert aufzuführen. Die Kündigung einer einzelnen Lizenz wird erst wirksam, wenn der Lizenznehmer den jeweiligen Calligraphen kostenfrei an CCC zurückgesandt hat und der Empfang bestätigt ist. Die Kündigung aller Lizenzen gilt als Kündigung des Rahmenvertrags.
  3. Der Vertrag endet zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (bei monatlicher Zahlweise zum Monatsende, bei jährlicher Zahlweise zum Ende des Vertragsjahres), wenn sämtliche Calligraphen bis spätestens zum darauffolgenden fünften Werktag bei CCC eingegangen sind und der Eingang bestätigt ist.
  4. Die Parteien sind sich einig, dass der Schwerpunkt dieses Rahmenvertrags in der Einräumung von Nutzungsrechten, der Überlassung des Calligraphen, dem Zugang zur Digital Academy sowie standardisierten Schulungs- und Zusatzleistungen liegt und keine Dienste höherer Art aufgrund besonderen persönlichen Vertrauens geschuldet sind. Vorsorglich wird das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  5. Gerät der Lizenznehmer mit mindestens zwei monatlichen Lizenzgebühren oder einem wesentlichen Teil der geschuldeten Vergütung in Verzug und gleicht er den Rückstand trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht aus, ist CCC berechtigt, die betroffenen Lizenzen oder den Rahmenvertrag außerordentlich mit Wirkung zum Monatsende zu kündigen. Der Lizenznehmer hat den Calligraphen in diesem Fall unverzüglich und kostenfrei an CCC zurückzusenden. Weitergehende Rechte der CCC bleiben unberührt.
  6. Mit Kündigung einer Lizenz erlischt das Recht dieser Lizenz zur Nutzung des Calligraphen sowie der Schulungsunterlagen und -materialien. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich der verbleibenden Mitarbeiter bleiben bestehen.
  7. Mit Beendigung des Vertrags hat der Lizenznehmer sämtliche als Leihgabe überlassenen Calligraphen kostenfrei an CCC zurückzusenden. Damit enden sämtliche Nutzungsrechte des Lizenznehmers an den Vertragsschutzrechten sowie sonstige Rechte aus diesem Vertrag. Der Lizenznehmer darf die CCC-Werbemittel, Marketingtools und Medien nicht mehr nutzen, hat jeden Online-Hinweis auf CCC binnen 14 Tagen zu löschen und darf die Marken von CCC nicht mehr verwenden.

XII. Schadenspauschale bei schädlichem Verhalten

  1. CCC wird sich gegenüber dem Lizenznehmer stets als kulanter Geschäftspartner verhalten und auf den jeweiligen Einzelfall Rücksicht nehmen.
  2. Endet die Mitgliedschaft, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Calligraphen kostenfrei an CCC zurückzusenden. Kommt er der Rücksendeverpflichtung trotz zweimaliger Erinnerung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, kann CCC einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro je nicht zurückgesandtem Calligraphen verlangen.
  3. Stellt der Lizenznehmer seine monatliche Zahlung ein und kommt er seiner Pflicht nicht nach, den Calligraphen mit Vertragsbeendigung fristgerecht zurückzusenden und die Nutzungshandlungen nach Ziffer II zu beenden, hat er für jeden angefangenen Monat der unerlaubten Fortsetzung der Nutzung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zu zahlen. Dieser Betrag ist pauschalierter Schadensersatz für die unberechtigte Weiternutzung und keine Vertragsstrafe.
  4. Weist der Calligraph einen Defekt auf, wird er durch CCC kostenlos ausgetauscht. Handelt es sich um eine offensichtlich mutwillige Beschädigung, kann CCC eine Austauschpauschale in Höhe von 500 Euro berechnen.
  5. Ist der Calligraph dem Lizenznehmer unwiederbringlich abhandengekommen, kann CCC einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro verlangen.
  6. Dem Lizenznehmer bleibt in den vorstehenden Fällen pauschalierten Schadensersatzes jeweils der Nachweis vorbehalten, dass CCC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene, geringere Schaden zu ersetzen.

XIII. Keine Übertragbarkeit

  1. Der Lizenznehmer darf calligraphy cut ausschließlich an Betriebsstätten bewerben, an denen mindestens ein von CCC zertifizierter Mitarbeiter arbeitet.
  2. Der Lizenznehmer darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen, in eine Gesellschaft einbringen oder Unterlizenzen erteilen.

XIV. Datenschutz

  1. CCC verarbeitet personenbezogene Daten des Lizenznehmers und der von ihm benannten Mitarbeiter im Rahmen der Vertragsdurchführung (insbesondere für Vertragsverwaltung, Zahlungsabwicklung, Betrieb der Digital Academy und Führung des Salonfinders) nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils auf der Internetseite von CCC veröffentlichten Datenschutzerklärung.
  2. Soweit CCC im Auftrag des Lizenznehmers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

XV. Änderungen dieser AGB

  1. CCC ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund nach Vertragsschluss eintretender Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen, technischer Anforderungen an die Digital Academy oder Sicherheitsanforderungen erforderlich ist und die Änderung den Lizenznehmer nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen von Hauptleistungspflichten, der Laufzeit, der Kündigungsrechte, der Haftungsregelungen zum Nachteil des Lizenznehmers sowie des Preis-Leistungs-Verhältnisses sind von dieser Änderungsklausel ausgenommen; Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach Ziffer IV.
  2. CCC teilt Änderungen dem Lizenznehmer mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Zustimmungsfiktion gilt nur, wenn die Änderung dem Lizenznehmer zumutbar ist und CCC in der Mitteilung die geänderten Regelungen, den Anlass der Änderung, das Widerspruchsrecht, die Folgen des Schweigens sowie das Kündigungsrecht besonders hervorhebt. Widerspricht der Lizenznehmer, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

XVI. Textform, Schriftform

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernisse bleiben unberührt.

XVII. Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich deliktischer Ansprüche, ist der Sitz der CCC. CCC ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers zu klagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Vertragslücke.